EUREGIO neu
Wir wollen gemeinsame Zukunftsthemen der EUREGIO Weinviertel-Südmähren-Westslowakei erarbeiten. Fragen wie eine nachhaltige Sicherung der EUREGIO-Struktur, die Verknüpfung mit den Landes- und Regionsstrategien werden diskutiert.
Was erwartet uns in einer EUREGIO nach dem Modell EZTZ?
Eine wesentliche Erhöhung der Verbindlichkeiten bei der Abwicklung von Aufgaben in der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit.
Pro und Kontra
- Themen und Aufgaben der Zusammenarbeit müssen in der Vereinbarung festgelegt werden und gemäß EU-Verordnung von den Mitgliedsstaaten bewilligt werden. Die Mitgliedsstaaten haben dadurch eine starke Kontrollmöglichkeit.
- EZTZ lässt keine gewerblichen Tätigkeiten in einem wettbewerbsorientierten Umfeld zu
- Projektmanagement auf Basis des Lead-Partner-Prinzips
- Abwicklung des Kleinprojektefonds
- Durchführung von Programmen im Rahmen der Strukturfonds möglich
- Eigene Rechtspersönlichkeit im Bereich der ihm übertragenen Aufgaben
- Bereit für zusätzliche Aufgaben z.B. durch Kompetenzübertragung in bestimmten Bereichen
Entscheidungskompetenzen innerhalb der EUREGIOs
- EUREGIO Versammlung und EUREGIO Direktor sind verpflichtende Organe
- Nur eine Geschäftsstelle
Vor der Errichtung eines EZTZ besteht Konsens über
- einheitlichen Namen
- Sitz des EZTZ und der Geschäftsführung
- anzuwendendes Recht (jenes des Mitgliedsstaates, in dem der Sitz des EZTZ ist)
- Kontrolle und Überwachung in Bezug auf Beschlüsse des EZTZ und Verwaltung öffentlicherer Mittel (durch zuständige Behörden jenes Mitgliedsstaates in dem EZTZ seinen Sitz hat)
